Sonntag, 3. März 2013

Bundestag beschließt Notfallsanitätergesetz - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.Beck

Bundestag beschließt Notfallsanitätergesetz - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.Beck: "Neue Anforderungen an die Ausbildung sichern eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung in Deutschland.
Der deutsche Bundestag hat gestern in 2. und 3. Lesung das Gesetz über den Beruf der Not­fallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften be­schlossen. Damit wurde eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen. Das geltende Ausbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1989.
Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Sie enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Als neue Berufsbezeichnung wird die der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt."

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