Rettungsassistenten müssen an Leistungskontrollen teilnehmen - S+K Verlag für Notfallmedizin: "Ein hauptamtlicher Rettungsassistent, der an den für ihn vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt, ist auch verpflichtet, die Leistungskontrollen dieser Veranstaltungen zu absolvieren."
Montag, 13. Mai 2013
Rettungsassistenten müssen an Leistungskontrollen teilnehmen - S+K Verlag für Notfallmedizin
Dienstag, 7. Mai 2013
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