Stuttgart (IM-BW) – Baden-Württemberg unternimmt mit Hessen einen neuen Anlauf, dass der Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch V auf eine eigene Grundlage gestellt wird. Außerdem sollen die Länder den ärztlichen Bereitschaftsdienst künftig in das Notrufsystem der Leitstellen einbeziehen können. Einen entsprechenden Gesetzesvorstoß der beiden Länder hatte der Bundesrat erstmals am 3. Mai 2013 beschlossen. Er wurde von […]
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