Montag, 13. Mai 2013

Rettungsassistenten müssen an Leistungskontrollen teilnehmen - S+K Verlag für Notfallmedizin

Rettungsassistenten müssen an Leistungskontrollen teilnehmen - S+K Verlag für Notfallmedizin: "Ein hauptamtlicher Rettungsassistent, der an den für ihn vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt, ist auch verpflichtet, die Leistungskontrollen dieser Veranstaltungen zu absolvieren."

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen