Rettungsassistenten müssen an Leistungskontrollen teilnehmen - S+K Verlag für Notfallmedizin: "Ein hauptamtlicher Rettungsassistent, der an den für ihn vorgeschriebenen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt, ist auch verpflichtet, die Leistungskontrollen dieser Veranstaltungen zu absolvieren."
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