ver.di nimmt Stellung zum NotSanG » rettungsdienst.de: "Bremen (rd.de) – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft „ver.di“ nimmt Stellung anhand eines veröffentlichten Flugblattes zu dem im Bundekabinett beschlossenen Gesetzentwurf.
So wird in dem Flugblatt mitgeteilt, dass im Vergleich zum Vorentwurf es eine Änderung bei den Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis (§ 2) gab, die sich nachteilig auf die Personen auswirken könnte, die den Beruf ausüben. Es wurde ein Passus eingefügt, der es ermöglichen soll, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nachträglich zu widerrufen, wenn die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes nicht mehr vorliegt."
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