Urteil: Bundesgerichtshof erlaubt Stammzell-Patente unter Auflagen | Wissen | ZEIT ONLINE: "Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Europagerichts zur Stammzellforschung in deutsche Rechtsprechung überführt. Wie das Gericht entschied, können Therapie- und Forschungsverfahren mit embryonalen Stammzellen patentiert werden, wenn dafür zuvor keine Embryonen getötet wurden."

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